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Beflaggungstermine
Beflaggungstermine
Die Beflaggung vor dem Rathaus richtet sich nach dem Beflaggungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (StAnz. Nr. 47/2022 S. 1276).
Regelmäßig wird an folgenden Terminen geflaggt:
Datum | Anlass |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (es wird halbmast geflaggt*) |
11. März | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (es wird halbmast geflaggt*) |
01. Mai | Tag der Arbeit |
09. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949) |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 (Volksaufstand in der ehemaligen DDR) |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 (Attentat auf Hitler und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime) |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
03. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag (es wird halbmast geflaggt*) |
01. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Weitere Beflaggungstermine
Neben den regelmäßigen Terminen wird auch geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen:
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl
Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.
*Da es sich bei den - vor dem Rathaus der Gemeinde Bischoffen - eingesetzten Flaggen um sogenannte Bannerflaggen handelt, wird die Trauerbeflaggung nicht durch das Setzen der Flaggen auf halbmast symbolisiert, sondern durch die Anbringung eines Trauerflors.