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Badestelle
Badestelle
Im Bereich des Restaurants Seeterrasse lädt die Badestelle zum Eintauchen ins erfrischende Nass unseres schönen Sees ein. Entspannen Sie sich an unserer Badestelle mit Liegewiese und genießen Sie sonnige Tage inmitten der Natur, umgeben von sanften, grünen Hügeln und dem Glitzern der Sonnenstrahlen auf dem Wasser – ein schöner Ort, um dem Alltag zu entfliehen und die Seele baumeln zu lassen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bischoffen,
liebe Erholungssuchenden am Aartalsee
Leider ist im Bereich der Wasserfläche am Aartalsee auch in diesem Jahr keine Reduzierung des Bewuchses durch die Kanadische Wasserpest (Elodea nuttallii) festzustellen.
Dies birgt ein besonderes Gefährdungspotenzial für Schwimmende, Badende und Wassersporttreibende.
Die Wasserpflanze selbst ist ungiftig und harmlos, kann aber, sollten sich Schwimmer in ihr verfangen, Panikreaktionen hervorrufen.
In dieser Saison hat nun der Bewuchs durch die Pflanze derart zugenommen, dass nun, wie auch im letzten Jahr, von Seiten der Gemeinde Bischoffen und des Eigenbetriebs „Erholungsregion Aartalsee“ eine
Pflicht zum Tragen einer Schwimmweste bzw. einer Rettungsweste
bei Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art angeordnet werden muss.
Darüber hinaus wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Schwimmen im Aartalsee nur an der Badestelle im Bereich der „Seeterasse“ gestattet ist.
Die ergangenen Hinweise und erfolgten Maßnahmen dienen der Information und Sicherheit der Seebesucher.
Es wird nachdrücklich um Beachtung gebeten!!
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern von Bischoffen sowie den Besucherinnen und Besuchern unserer Gemeinde und des Aartalsees eine schöne Sommerzeit.
Marco Herrmann
Bürgermeister
Hier noch einige Verhaltensregeln im Bezug auf die Wasserpest:
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich mich in dem Bewuchs verfangen habe? |
Bitte beachten:
"Die Benutzung der Badestelle geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine Wasseraufsicht. Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten und haften für diese. Der Zugang zum Badestellengelände erfolgt nur über die gekennzeichneten Eingänge. Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Badestelle ist nicht zulässig. Das Hineinspringen in die Badestelle insbesondere kopfüber ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahr verboten."
§ 4 Absatz 2 der Haus- und Badeordnung
für die Badestelle am Aartalsee