Aartalsee

Wasserpest und Schwimmwestenpflicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bischoffen,
liebe Erholungssuchenden am Aartalsee

Leider ist im Bereich der Wasserfläche am Aartalsee auch in diesem Jahr keine Reduzierung des Bewuchses durch die Kanadische Wasserpest (Elodea nuttallii) festzustellen.

Dies birgt ein besonderes Gefährdungspotenzial für Schwimmende, Badende und Wassersporttreibende.

Die Wasserpflanze selbst ist ungiftig und harmlos, kann aber, sollten sich Schwimmer in ihr verfangen, Panikreaktionen hervorrufen.

In dieser Saison hat nun der Bewuchs durch die Pflanze derart zugenommen, dass nun, wie auch im letzten Jahr, von Seiten der Gemeinde Bischoffen und des Eigenbetriebs „Erholungsregion Aartalsee“ eine

Pflicht zum Tragen einer Schwimmweste bzw. einer Rettungsweste

bei Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art angeordnet werden muss.

Darüber hinaus wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Schwimmen im Aartalsee nur an der Badestelle im Bereich der „Seeterasse" gestattet ist.

Die ergangenen Hinweise und erfolgten Maßnahmen dienen der Information und Sicherheit der Seebesucher.

Es wird nachdrücklich um Beachtung gebeten!!

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern von Bischoffen sowie den Besucherinnen und Besuchern unserer Gemeinde und des Aartalsees eine schöne Sommerzeit.

Marco Herrmann
Bürgermeister

Hier noch einige Verhaltensregeln im Bezug auf die Wasserpest

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich mich in dem Bewuchs verfangen habe?

  • Ruhe bewahren! Wer wild um sich schlägt und mit den Beinen strampelt, verfängt sich womöglich noch mehr in der Pflanze
  • Vorsichtig versuchen, die Pflanzen von Armen und Beinen abzustreifen.
  • Wenn Sie sich nicht selbst befreien können, rufen Sie laut um Hilfe. Machen Sie andere Badegäste oder die Rettungsschwimmer auf sich aufmerksam.
  • Weisen Sie Ihre Helfer auf die Pflanzen hin und erklären, dass diese ungiftig sind.
  • Wenn Sie sich selbst befreit haben, schwimmen Sie auf dem Rücken mit vorsichtigen Bewegungen aus dem Gefahrenbereich heraus.



 

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