Winter

Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Besonders frostgefährdet sind Leitungen, die durch unbewohnte Räume führen. Wir sehen uns veranlasst, auf die notwendigen Wintermaßnahmen zum Schutz der Wasserleitungen hinzuweisen. Einige Vorkehrungen müssen unbedingt getroffen werden.

  1. Zugang zum Absperrhahn stets freihalten.

  2. Straßenkappen für die Absperrvorrichtung der Hausanschlussleitungen von Schnee und Eis freihalten und vor Einfrieren schützen.

  3. Alle Räume, in denen sich Wasserleitungen und Wasserzähler befinden, frostfrei halten (Abdichten von Fenstern und Türen), ggf. Leitungen und Wasserzähler isolieren.

Den hier vorgeschlagenen Vorsorgemaßnahmen kann man mit geringen finanziellen Aufwendungen begegnen, wogegen eintretende Frostschäden zu erheblichen Belastungen der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten führen.

In auftretenden Zweifelsfällen bitten wir, einen Fachhandwerker zu Rate zu ziehen.

Alle Bauherren weisen wir ganz besonders auf den Schutz der Anschlussleitungen und der Wasserzähler hin. Auftretende Schäden an den Leitungen bis zum Wasserzähler und am Wasserzähler selbst sind dem gemeindlichen Bauamt, Tel. 06444/9231-17 und -27, zu melden.

Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass Frostschäden an Wassermessern zu Lasten des Grundstückseigentümers gehen.

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