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Umwelt
Braunkehlchen-Untersuchungen
Naturschutzmaßnahmen auf dem Prüfstand – Untersuchungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen im Mai 2024 gestartet
Zur Verbesserung von Maßnahmen für das Braunkehlchen (Saxicola rubetra) werden in diesem Jahr gleich mehrere Untersuchungen im Offenland im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen am Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Das unscheinbare Braunkehlchen brütet in naturnahen Wiesen und Brachen in Hessen. 2023 wurde es zum Vogel des Jahres gewählt – auch, weil es immer seltener wird. Allein in Deutschland ist die Anzahl an Braunkehlchen um mindestens 75 Prozent zurückgegangen. In etwa der Hälfte der Bundesländer wird der Wiesenvogel bereits als „vom Aussterben bedroht“ in den Roten Listen der Brutvögel geführt – so auch in Hessen. Hier hat die Anzahl an Revieren in den letzten 25 Jahren um mehr als die Hälfte abgenommen und lag zuletzt bei maximal 360. Mit über 260 besetzten Revieren befand sich das Hauptvorkommen der Art 2022 im Lahn-Dill-Kreis. Weitere wichtige Vorkommen existieren derzeit mit jeweils etwa 30 Revieren im Vogelsbergkreis und im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Aus diesem Grund wurden die drei Landkreise mit den Hauptvorkommen auch für weiterführende Untersuchungen zum Braunkehlchen ausgewählt, die jetzt, im Mai, anlaufen. Auch die Brutsaison für den kleinen Wiesenbrüter läuft nun bis Juli auf Hochtouren.
Bis 2025 wird der Bruterfolg der Braunkehlchen in Abhängigkeit von Umweltfaktoren unter die Lupe genommen werden, um belastbare Aussagen zur Nistplatzwahl und zu den möglichen Ursachen von Erfolg und Misserfolg von Bruten treffen zu können. Dabei auch die Nahrungsverfügbarkeit für die insektenliebenden Braunkehlchen überprüft. Diese Untersuchung wird in Zusammenarbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen mit dem Fachgebiet Tierökologie der Universität Marburg durchgeführt. Flugfähige Insekten werden dabei mit Hilfe sogenannter Malaise-Fallen gefangen, die jeweils zwischen 01. Mai und 30. August eines Jahres auf ausgewählten Flächen aufgestellt werden. Dadurch ist es möglich über die gesamte Brutsaison eine Aussage zum Einfluss der Insektenbiomasse auf die Ansiedlung und den Bruterfolg des Braunkehlchens zu treffen. Die Malaise Fallen selbst stellen dabei keinerlei Gefahr für die Braunkehlchen dar und auch bei der Kontrolle der Fallen wird darauf geachtet, die Brutpaare möglichst wenig zu stören.
Weitere Aspekte der Maßnahmenüberprüfung in den Braunkehlchen-Brutgebieten ist die Untersuchung von Zusammensetzung und Struktur des Lebensraums generell und der Vegetation im speziellen in Form der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK). Hierzu ist ein erfahrenes Planungsbüro aus Hessen beauftragt worden, welches diesen Sommer die Braunkehlchenbrutflächen, aber auch Kontrollflächen auf ihre Pflanzengesellschaften hin unter die Lupe nimmt. Unter anderem wird auch die Verfügbarkeit von Ansitzwarten (natürliche und künstliche, wie Schilder, Pfosten etc.) ermittelt. Unterstützend werden zudem Daten von Fernerkundungssystemen, also Satellitendaten, herangezogen. Ergänzend hierzu werden Ende Mai 2024 auch Drohnen-Befliegungen durch Mitarbeitende der Arbeitsgruppe AG Fernerkundung und Räumliche Modellierung am Institut für Landschaftsökologie der Universität Münster in den ausgesuchten Projektgebieten durchgeführt. Die Flughöhe beträgt dabei etwa 100 bis 120 Meter, sodass für die Braunkehlchen keine zusätzliche Störung entsteht.
Für Fragen zu den Untersuchungen steht die Staatliche Vogelschutzwarte unter vogelschutzwarte@hlnug.hessen.de oder 0641 20009531 zur Verfügung.
Bitte helfen auch Sie mit beim Schutz der Braunkehlchen, indem Sie die Flächen nicht betreten, Hunde an der Leine führen und sich den Malaise-Fallen nicht nähern.
Autorin: Janina Klug, Dezernat N3, Staatliche Vogelschutzwarte, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)